Kunden-/ Pflichtinformationen
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Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisaushang
Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung/Ombudsmannverfahren
Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrages (§ 48 des Zahlungskontogesetzes)
Bestätigungserklärung nach §2 Abs. 1 NR. 18 lit. b) der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV)
Pflichtinformation nach dem ZKG:
Die Internationales Bankhaus Bodensee AG bietet keine Zahlungsverkehrskonten im Sinne des ZKG für Verbraucher an, weshalb diese Pflichtinformationen entfallen.
Weitere Informationen zu Ihrem Konto
Hinweis zur außergerichtlichen Streitschlichtung / Ombudsmannverfahren
Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
Rechte bei Zahlungen innerhalb Europas
Sonstige Pflichtinformationen
Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut Birgit Locher, Gruppe Finanzen (birgit.locher(at)ibb-ag.com), zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a zur Verfügung.