Einlagensicherung

Einlagensicherung

Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung

Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) (= gesetzliche Einlagensicherung – im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt“) angeschlossen. Der Einlagenschutz über die Entschädigungseinrichtung schließt neben sämtlichen Einlagenarten – im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein.

Auf folgende Einschränkungen beim Schutz von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern über die Entschädigungseinrichtung weisen wir hiermit hin:

Nicht geschützt sind diejenigen Verbindlichkeiten der Bank, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, staatlicher Stellen, Versicherungsunternehmen.

Nicht geschützt sind außerdem 10% der Verbindlichkeiten der Bank aus Wertpapiergeschäften. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften kommen dann in Betracht, wenn Wertpapiere abhandengekommen sind und die Bank nicht in der Lage ist, die im Eigentum des Kunden befindlichen und für ihn verwahrten Wertpapiere an ihn zurückzugeben. 90% der Verbindlichkeiten der Bank aus diesen Fällen sind durch die Entschädigungseinrichtung gedeckt, allerdings nur bis zum Gesamtbetrag von 20.000,00 EUR.

Näheres zur gesetzlichen Einlagensicherung erfahren Sie unter www.edb-banken.de.

 

Freiwillige Einlagensicherung

Ihre Einlagen sind zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung freiwillig über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (ESF) abgesichert. Der ESF schützt nach Maßgabe der Fondssatzung des ESF Nichtbankeneinlagen, die über den gesetzlich garantierten Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen. Der Einlagenschutz erstreckt sich auf Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützt sind dabei u. a. Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Ausgenommen sind z.B. Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder und deren Sondervermögen.

Ein Rechtsanspruch gegen den Fonds ist ausgeschlossen. Leistungen des Einlagensicherungsfonds e.V. erfolgen stets auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvolumens.

Weitere Informationen zum Umfang und zu Ausnahmen der Einlagensicherung durch den ESF finden Sie unter www.voeb-es.de.