Bankeinlagenvertrag
Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stand: 28.06.2025
Guten Tag,
hier informieren wir Sie über die von uns angebotene Dienstleistung eines Bankeinlagenvertrags.
Mit der vorliegenden Information erfüllen wir § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen sollen ermöglichen, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information soll zum besseren Verständnis unserer Dienstleistung beitragen. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur die mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Die Information ist in 4 Teile gegliedert.
- In Teil 1 erläutern wir Ihnen die von uns angebotene Dienstleistung eines Bankeinlagenvertrags.
- Die Teile 2 bis 4 enthalten allgemeine Informationen:
- Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
- Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
- Sie sind der Meinung, unsere Dienstleistung erfüllt nicht die Anforderungen des BFSG? In Teil 4 informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können.
Ein Inhaltsverzeichnis finden Sie unmittelbar vor Teil 1 dieser Information.
Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterung unserer Dienstleistung
1.1 Grundeigenschaften
1.2 Gesamtpreis und Verzinsung
1.3 Leistungsbedingungen
1.4 Vertragslaufzeit
1.5 Kündigungsbedingungen
1.6 Garantiemöglichkeiten
1.7 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
1.8 Widerrufsrecht
1.9 Vertragsablauf
2 Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde
3 Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
4 Zuständige Marktüberwachungsbehörde
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In diesem Teil der Information erläutern wir Ihnen die Merkmale der von uns angebotenen Dienstleistung eines Bankeinlagenvertrags. Das umfasst die folgenden Punkte:
1.1 Grundeigenschaften
1.2 Gesamtpreis und Verzinsung
1.3 Leistungsbedingungen
1.4 Vertragslaufzeit
1.5 Kündigungsbedingungen
1.6 Garantiemöglichkeiten
1.7 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
1.8 Widerrufsrecht
1.9 Vertragsablauf
1.1 Grundeigenschaften
Ein Bankeinlagenvertrag ist eine rechtsgültige Abmachung zwischen einem Verbraucher und einer Bank über eine Bankeinlage:
- Eine Bankeinlage ist ein Geldbetrag, den ein Verbraucher auf ein Konto einer Bank einzahlt. Das heißt: Für den Verbraucher ist die Bankeinlage Guthaben.
- Der Zweck einer Bankeinlage ist die Anlage von Vermögen: Der Verbraucher profitiert gewöhnlich von einer Verzinsung seiner Bankeinlage. Das heißt: Der Verbraucher bekommt von der Bank in der Regel Zinsen auf seine Bankeinlage.
- Die Bank und der Verbraucher treffen eine Zinsvereinbarung. Die Zinsvereinbarung regelt, wie die Bankeinlage während der Vertragslaufzeit verzinst wird. Und sie regelt den Termin, an dem die Bank dem Verbraucher die Zinsen gutschreibt: die sogenannte Fälligkeit.
- Je nach Bankeinlage kann der Verbraucher sein Guthaben während der Vertragslaufzeit oder erst wieder mit der Fälligkeit nutzen.
Es gibt verschiedene Arten von Bankeinlagen, zwischen denen Sie als Verbraucher wählen können. Jede Art von Bankeinlage ist mit einem bestimmten Konto (Einlagenkonto) verbunden. Wenn wir mit Ihnen einen Bankeinlagenvertrag abschließen, richten wir für Sie ein solches Konto ein. Bei uns handelt es sich um folgende Einlagenkonten:
Tagesgeld
Die Bankeinlage Tagesgeld ist ein Guthaben, das mit einer täglichen Fälligkeit verbunden ist. Das heißt: Das Guthaben steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie müssen dazu keine Fälligkeitsfrist abwarten. Und Sie müssen dazu den Vertrag nicht kündigen. Zudem können Sie jederzeit auf das Konto einzahlen.
Kündigungsgeld
Die Bankeinlage Kündigungsgeld ist ein Guthaben, das mit einer bestimmten Kündigungsfrist verbunden ist, die wir mit Ihnen im Vertrag festlegen. Das heißt: Sie müssen den Vertrag oder einen Teil des Guthabens kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist steht Ihnen das gekündigte Guthaben wieder zur Verfügung.
Festgeld
Die Bankeinlage Festgeld ist ein Guthaben, das mit einer bestimmten Fälligkeit verbunden ist. Die Höhe der Bankeinlage und die Fälligkeit legen wir mit Ihnen im Vertrag fest. Mit der Fälligkeit steht Ihnen das Guthaben wieder zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Beim Festgeld sind keine Zuzahlungen auf das Konto möglich. Auch eine vorzeitige Rückzahlung des Guthabens ist nicht möglich.
Beim Festgeld können wir auch eine Prolongation mit Ihnen vereinbaren. Das ist eine Verlängerung eines Bankeinlagenvertrags, den wir bereits mit Ihnen abgeschlossen haben. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit verlängert, und zwar um die gleiche Vertragslaufzeit und zu dem dann aktuellen Zinssatz. Sie können einer Prolongation vor der Fälligkeit widersprechen.
1.2 Gesamtpreis und Verzinsung
Bei einem Bankeinlagenvertrag ist das Einlagenkonto für Sie kostenfrei. Wir bieten Ihnen aber auch bestimmte Sonderleistungen an, für die wir Entgelte berechnen. Unsere Sonderleistungen und die jeweiligen Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Für Bankeinlagen kommen folgende drei Arten der Verzinsung in Betracht:
- Variable Verzinsung
- Referenzbasierte variable Verzinsung
- Fest vereinbarte Verzinsung (Festzins).
1.2.1 Variable Verzinsung
Bei einer variablen Verzinsung der Bankeinlage legen wir einen bestimmten Vertragszinssatz mit Ihnen fest. Diesen Vertragszinssatz passen wir während der Vertragslaufzeit an: Wir dürfen ihn erhöhen, aber auch senken. Dabei orientieren wir uns an dem aktuellen Zinssatz für Neugeschäfte der jeweiligen Bankeinlage (Tagesgeld, Kündigungsgeld). Dieser orientiert sich an der Entwicklung des Marktes.
1.2.2 Referenzierte variable Verzinsung
Bei einer referenzierten variablen Verzinsung der Bankeinlage orientiert sich der Vertragszinssatz an öffentlich verfügbaren Referenz-Zinssätzen. In Ihrem Vertrag finden Sie dann Regelungen zu den folgenden Fragen: Welche Referenz-Zinssätze werden verwendet? Zu welchen Zeiten ändert sich der referenzbasierte variable Zinssatz? Und unter welchen Umständen ändert sich der referenzbasierte variable Zinssatz?
1.2.3 Fest vereinbarte Verzinsung (Festzins)
Bei einer fest vereinbarten Verzinsung der Bankeinlage legen wir einen bestimmten Vertragszinssatz mit Ihnen fest. Dieser bleibt während der Vertragslaufzeit gleich beziehungsweise fest. Daher spricht man auch von einem Festzins.
1.2.4 Steuerliche Auswirkungen
Die steuerlichen Auswirkungen einer Finanzdienstleistung wie dem Bankeinlagenvertrag sind von Ihren individuellen Umständen abhängig. Daher sollten Sie sich an eine Steuerberatung wenden.
1.3 Leistungsbedingungen
Bei einem Bankeinlagenvertrag gelten die folgenden Leistungsbedingungen:
- Sie stellen den Anlagebetrag auf dem Einlagenkonto zur Verfügung, das wir für Sie eingerichtet haben.
- Wir verzinsen den Anlagebetrag mit dem Vertragszinssatz.
1.4 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit eines Bankeinlagenvertrags richtet sich nach der Art der Bankeinlage:
- Für die Bankeinlagen (Tagesgeld, Kündigungsgeld) gilt: Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Das heißt: Sie können den Vertrag nur durch eine Kündigung beenden.
- Für die Bankeinlage Festgeld gilt: Die Vertragslaufzeit wird im Vertrag festgelegt. Das heißt: Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Wenn wir eine Prolongation mit Ihnen vereinbart haben, verlängert sich das Festgeld um die gleiche Laufzeit und zu der dann aktuellen Verzinsung. Die Prolongation wird nicht eingeleitet, wenn Sie dieser vor der Fälligkeit widersprechen.
1.5 Kündigungsbedingungen
Sie oder wir können den Bankeinlagenvertrag durch eine Kündigung beenden.
Man unterscheidet zwei Arten der Kündigung:
- Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist bei der Bankeinlage Festgeld nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung ist bei den Bankeinlagen Tagesgeld und Kündigungsgeld möglich. Für diese Bankeinlagen gilt: Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben. Die weiteren Bedingungen hängen von der jeweiligen Bankeinlage ab:- Für die Bankeinlage Tagesgeld gilt: Sie müssen keine vertragliche Kündigungsfrist einhalten.
- Für die Bankeinlage Kündigungsgeld gilt: Sie müssen eine vertragliche Kündigungsfrist einhalten.
- Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei allen Bankeinlagen möglich. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist: Ihnen oder uns kann nicht zugemutet werden, am Vertrag festzuhalten. Das ist zum Beispiel bei schweren Verletzungen der vertraglichen Verpflichtungen auf Seiten der Bank der Fall. Daher spricht man auch von einer Kündigung aus wichtigem Grund.
1.6 Garantiemöglichkeiten
Bei einem Bankeinlagenvertrag gibt es keine Garantien. Trotzdem können Sie oder wir zur Haftung herangezogen werden, wenn Sie oder wir vertragliche Verpflichtungen verletzen.
1.7 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
Wir können unsere Dienstleistung eines Bankeinlagenvertrags digital anbieten. Das heißt, dass Sie Online Banking nutzen können. Dann erreichen Sie die digitale Funktionalität und Kompatibilität mit den gängigen, aktuellen Betriebssystemen und Browsern.
Das sollten Sie bei den jeweiligen digitalen Umgebungen beachten:
- Desktop Plattformen :Sie sollten bei dem Betriebssystem Windows die Browser Edge, Chrome oder Firefox/Firefox ESR und bei dem Betriebssystem MacOS den Browser Safari verwenden.
- Mobile Plattformen mit Android Sie sollten mit Smartphones oder Tablets die bereitgestellten Apps (Banking App/SecureGo plus), den Chrome Browser oder den Samsung Browser verwenden.
- Mobile Plattformen iOS/iPadOS Sie sollten mit Smartphones oder Tablets die bereitgestellten Apps (Banking App/SecureGo plus) oder den Safari Browser verwenden.
1.8 Widerrufsrecht
Bei einem Bankeinlagenvertrag kann ein Widerrufsrecht bestehen. Widerrufsrecht heißt: Sie können Ihre Vertragserklärung zurücknehmen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt von den folgenden Bedingungen ab:
- Ein Widerrufsrecht besteht prinzipiell nicht, wenn wir mit Ihnen den Vertrag als Präsenz-Geschäft abgeschlossen haben. Präsenz-Geschäft heißt: Beim Vertragsabschluss sind Sie und wir gleichzeitig körperlich in unseren Geschäftsräumen anwesend.
- Ein Widerrufsrecht besteht prinzipiell dann, wenn wir mit Ihnen den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder als Fernabsatz-Geschäft abgeschlossen haben. Fernabsatz-Geschäft heißt: Wir haben mit Ihnen den Vertrag ausschließlich mit Fernabsatz-Mitteln abgeschlossen. Fernabsatz-Mittel sind zum Beispiel: Brief, Fax, E-Mail, SMS und Online-Formular.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, gelten die folgenden Bedingungen:
- Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist unter anderem, dass wir mit Ihnen den Vertrag abgeschlossen haben.
- Sie müssen Ihren Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegenüber uns erklären.
- Dabei müssen Sie keine Gründe angeben.
Genauere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihren vorvertraglichen Informationen (siehe 1.9).
1.9 Vertragsablauf
Der Ablauf des Bankeinlagenvertrags umfasst:
- Vertragseinleitung
- Vertragsvorbereitung mit den vorvertraglichen Informationen
- Vertragsabschluss
- Vertragslaufzeit
- Vertragsende
Vertragseinleitung
Wenn Sie Interesse an einem Bankeinlagenvertrag haben, können Sie uns auf verschiedenen Wegen kontaktieren:
- per Telefon,
- per E-Mail,#
- über unsere Website
- oder durch Ihren Besuch in unseren Filialen. Wir werden dann mit Ihnen Gespräche führen und Ihnen sagen, welche Bedingungen möglich sind und welche Informationen wir von Ihnen brauchen.
Vertragsvorbereitung: Vorvertragliche Informationen
Wenn Sie den Bankeinlagenvertrag außerhalb unserer Filialen oder als Fernabsatz-Geschäft (das heißt per E-Mail, Telefon, Brief oder Fax) abschließen, bekommen Sie von uns die vorvertraglichen Informationen (kurz: VVI): eine Broschüre mit allgemeinen Informationen zu unserer Dienstleistung. Hier informieren wir Sie vor allem über Ihr Widerrufsrecht. Die VVI enthalten keine konkreten Bedingungen.
Vertragsabschluss
Wenn Sie und wir uns positiv entscheiden, kommt es zum Vertragsabschluss.
Alle wesentlichen Bedingungen zur jeweiligen Bankeinlage ergeben sich aus den mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Das sind zum Beispiel Regelungen zur Höhe der Bankeinlage, zur Vertragslaufzeit, zu den Möglichkeiten der Verfügung und zur Verzinsung.
Vor dem Vertragsabschluss haben Sie und wir keine vertraglichen Verpflichtungen. Nach dem Vertragsabschluss können Sie den Vertrag in bestimmten Fällen noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen (siehe 1.8).
Vertragslaufzeit
Wenn wir den Vertrag mit Ihnen abgeschlossen haben, regelt dieser, wie Sie die Bankeinlage auf Ihr Einlagenkonto einzahlen und wieder verfügen können. Während der Vertragslaufzeit zahlen wir Ihnen die vereinbarten Zinsen.
Vertragsende
Der Vertrag endet je nach Bankeinlage unterschiedlich:
- Für die Bankeinlagen Tagesgeld und Kündigungsgeld: Der Bankeinlagenvertrag endet mit Ihrer oder unserer Kündigung.
- Für die Bankeinlage Festgeld gilt: Der Bankeinlagenvertrag endet, wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Wenn wir eine Prolongation mit Ihnen vereinbart haben, gilt: Der Vertrag endet bei Fälligkeit, wenn Sie der Prolongation widersprechen.
2 Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Beschwerde.
Beschwerde bei der Bank
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns sehr wichtig. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit zur Kritik geben.
Wenn Sie eine Beschwerde zu unserer Dienstleistung haben, können Sie diese elektronisch, schriftlich oder mündlich äußern:
Name der Bank: Internationales Bankhaus Bodensee Aktiengesellschaft
Name der Stelle/Abteilung zur Bearbeitung der Beschwerden: Beschwerdemanagement
Postanschrift:
Otto-Lilienthal-Straße 8,
88046 Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 304-0
E-Mail-Adresse der Stelle/Abteilung zur Bearbeitung der Beschwerden
beschwerde@ibb-ag.com
Wir bitten Sie, bei einer Beschwerde die folgenden Punkte zu beachten:
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an (Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls E-Mail-Adresse und Kontonummer).
- Beschreiben Sie den Sachverhalt und formulieren Sie Ihr Anliegen.
- Fügen Sie Kopien von Unterlagen zu Ihrem Anliegen bei, wenn Sie diese haben.
Ihre Angaben helfen uns, Ihre Beschwerde möglichst schnell zu bearbeiten, eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären und Ihnen verlässlich zu antworten.
Wir versuchen stets, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu beantworten. Die Dauer der Bearbeitung hängt vor allem davon ab, wie komplex Ihr Anliegen ist. Zudem hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, ob wir andere Unternehmen beziehungsweise Personen einbeziehen müssen, zum Beispiel unsere externen Dienstleister.
Grundsätzlich bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von drei Wochen zu antworten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber informieren. Wir nennen Ihnen dann auch den Grund für die Verzögerung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wann wir die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abschließen. Wenn wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, erhalten Sie in kurzer Zeit eine ausführliche Antwort.
Beschwerde bei der Bankenaufsicht
Sie können Ihre Beschwerde auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Die Postadresse ist:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Die BaFin gibt Ihnen im Internet wichtige Informationen zu Beschwerden über Unternehmen, die sie beaufsichtigt.
Sie finden diese Informationen unter
Außergerichtliche Streitbeilegung
Außergerichtliche Streitbeilegung heißt, dass ein Streit ohne ein Gericht geschlichtet wird. Das ist meistens weniger kompliziert. Wenn Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung wollen, können Sie sich an bestimmte Verbraucher-Schlichtungsstellen wenden.
Helfen kann Ihnen die Verbraucher-Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (nachstehend abgekürzt: VÖB). Mehr Informationen zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie unter
https://www.voeb.de/de/verband/ombudsmann/
Die genauen Regelungen der Schlichtungsstelle finden Sie auch in einer speziellen Ordnung. Die Ordnung heißt: Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des VÖB, die auf der Internetseite des VÖB (s.o.) abrufbar ist. Wir stellen Ihnen die Ordnung auf Wunsch gern zur Verfügung.
Ihre Beschwerde an die Verbraucher-Schlichtungsstelle der privaten Banken müssen Sie schriftlich verfassen. Bitte schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die Verbraucher-Schlichtungsstelle des VÖB.
Die Postadresse ist:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB,
Kundenbeschwerdestelle,
Postfach 110272, 10832 Berlin
Die Telefonnummer lautet:
(030) 8192-295
Die E-Mail-Adresse ist:
ombudsmann@voeb-kbs.de
Gerichtliche Streitbeilegung
Sie wollen keine außergerichtliche Streitbeilegung, sondern eine gerichtliche Klärung? Dann können Sie auch eine Klage beim Gericht einreichen.
3 Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil der Information informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unsere Dienstleistung vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen. Die Prinzipien gelten für die Informationen zu unserer Dienstleistung, was wir mit der vorliegenden Information erfüllen. Zudem gelten die Prinzipien für die Erbringung unserer Dienstleistung. Dazu gehört insbesondere die Barrierefreiheit unserer Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals, die Sie im Rahmen unserer Dienstleistung nutzen können.
Das sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit:
- Wahrnehmbarkeit Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
- Bedienbarkeit Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
- Verständlichkeit Für möglichst alle sollen die Website-Inhalte lesbar und klar verständlich sein.
- Robustheit Die Website-Inhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir in Bezug auf unsere Dienstleistung wie folgt:
Wahrnehmbarkeit
Für die vorliegende Information gilt:
- Die Information ist an den Kontext der Nutzung angepasst. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
- Sie können die Schriftgröße und den Kontrast der Information individuell anpassen.
- Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.
Bedienbarkeit
Für die vorliegende Information gilt:
- Sie können die Information jederzeit über die Tastatur aufrufen.
- Sie können die Information über die Website und die Suchfunktion der Website finden. Zudem hat die Information eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen Ihnen als Orientierung.
- Die Information ist mit dem Angebot der Dienstleistung auf der Website verlinkt.
Verständlichkeit
Für die vorliegende Information gilt:
- Die Information ist in einer einfachen Sprache: Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Die Information wird über verschiedene Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt und zwar über mehr als einen sensorischen Kanal. Das heißt konkret: Sie können diese Information lesen. Und Sie können sich diese Information von einem Programm vorlesen lassen.
- Wenn nötig, werden die Fachbegriffe in dieser Information erläutert.
Robustheit
Für die Informationen auf unserer Website gilt: Unsere Website ist mit assistiven Technologien kompatibel.
Durchführung der Dienstleistung
Werden für die Durchführung der Dienstleistung Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen, oder Mobilgeräte, einschließlich mobiler Apps, in Anspruch genommen, gelten auch für diese in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit die vorhergehenden Ausführungen. Bei der Durchführung der Dienstleistung im persönlichen Kontakt innerhalb oder außerhalb der Filiale werden individuelle, barrierefreie Lösungen zur Verfügung gestellt.
4 Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie sind der Meinung, dass unsere Dienstleistung nicht die Anforderungen des BFSG erfüllt? In diesem Teil der Information informieren wir Sie, an welche Marktüberwachungsbehörde Sie sich wenden können. Sie können einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Die Marktüberwachungsbehörde prüft dann, ob gesetzliche Maßnahmen gegen uns eingeleitet werden.
Die Bundesländer haben eine zentrale Marktüberwachungsbehörde festgelegt. Sie können sich an die folgende Stelle wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der MLBF folgende Adresse publiziert:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
– Ende der Informationen –
